Wie lange darf ein Auto an derselben Stelle parken? Was für Dauerparker gilt

Wenn ein Auto wochenlang auf dem gleichen Platz steht, handelt es sich um einen Dauerparker. Wie lange darf man dauerhaft parken?
Seit Wochen steht ein und dasselbe Auto an derselben Stelle und macht diesen einen Parkplatz einfach nicht frei. Dabei handelt es sich um einen Dauerparker. Unter Dauerparken versteht man das Abstellen eines Fahrzeugs für einen längeren Zeitraum an derselben Stelle, ohne es zu bewegen. Besonders in Wohngebieten mit begrenztem Parkraum kann das nervig sein. Doch was sagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dazu? (Weitere Themen rund um unseren Auto-Ratgeber findest Du hier.)
Wann zählt man als Dauerparker?
Grundsätzlich ist das Dauerparken auf öffentlichen Straßen für Pkw erlaubt, solange das Fahrzeug verkehrssicher ist und keine speziellen Parkverbote bestehen. Für Pkw gibt es grundsätzlich keine zeitliche Begrenzung für das Parken auf öffentlichen Straßen, solange das Fahrzeug angemeldet und verkehrssicher ist.
Dabei müssen eine gültige TÜV-Plakette, lesbare Kennzeichen und funktionstüchtige Beleuchtungseinrichtungen vorhanden sein. Wer sein Auto dauerhaft irgendwo abstellt, sollte das Fahrzeug regelmäßig kontrollieren, da mobile Parkverbote kurzfristig eingerichtet werden können. Immerhin müssen diese mindestens drei Tage im Voraus angekündigt werden.
Wie lange darf ein Auto an der gleichen Stelle parken?
Für das Dauerparken von Pkw gibt es grundsätzlich keine zeitliche Begrenzung. Autofahrer dürfen ihr Fahrzeug auf der Straße abstellen und je nach Belieben stehen lassen. Ärgerlich ist das nur für Nachbarn, denen auf diese Weise ein potenzieller Parkplatz gestohlen wird. Das Stehen im Halteverbot ist jedoch grundsätzlich untersagt – beim Halteverbot gibt es einige Dinge, die man wissen sollte.
Beim Dauerparken sieht es bei Anhängern anders aus. Denn ohne Zugfahrzeug dürfen diese maximal zwei Wochen auf öffentlichen Straßen parken, sofern keine speziellen Markierungen oder Schilder etwas anderes vorgeben. Für Wohnmobile gelten je nach Gewicht und Größe unterschiedliche Regelungen, wobei leichte Wohnmobile wie Pkw behandelt werden können.
Was kann man gegen Dauerparker vor dem Haus tun?
Anwohner, die sich durch Dauerparker gestört fühlen, haben mehrere Optionen: Wenn ein Fahrzeug die Ausfahrt blockiert oder anderweitig stört, kann ein Schild mit der Aufschrift „Ausfahrt freihalten“ hilfreich sein. Bei anhaltenden Problemen kann die Kommunalverwaltung kontaktiert werden, um eine Parkverbotszone einzurichten. Alternativ kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden, besonders wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist oder gegen andere Verkehrsregeln verstößt.
Wer sein Fahrzeug sicher und langfristig abstellen möchte, kann einen Dauerparkplatz in einem Parkhaus mieten. Diese Option bietet sich besonders in Stadtzentren und in der Nähe von Flughäfen an. Hierbei wird ein Mietvertrag abgeschlossen und eine spezielle Dauerparkkarte ausgestellt, die den Zugang zu einem reservierten Stellplatz ermöglicht. Dies minimiert das Risiko von Abschleppmaßnahmen und stellt sicher, dass das Fahrzeug jederzeit sicher abgestellt ist. (rah)




