Einschränkung bei 49-Euro-Ticket – ein Service beendet
Fahrgäste der Deutschen Bahn müssen ab August mit einer Einschränkung ihrer Fahrgastrechte rechnen. Der Grund dafür ist eine neue EU-Verordnung.
Betroffen von der neuen Regelung sind vor allem Pendler. Die EU-Verordnung wurde 2021 beschlossen und bereits im Juni 2023 zeigte sie erste Auswirkungen für Bahnkunden, wie HEIDELBERG24 schreibt. Nun folgen weitere Neuerungen. Wessen Nahverkehrszug in Zukunft Verspätung hat, hat ab sofort keine Möglichkeit mehr, kostenlos auf Fernzüge wie ICE, EC und Co. umzusteigen. Es gibt jedoch eine Ausnahme.
| Hier gilt das Deutschlandticket: | Hier gilt das Deutschlandticket nicht: |
|---|---|
| Bundesweit im ÖPNV teilnehmender Verkehrsunternehmen | Züge der DB Fernverkehr AG (IC, EC, ICE, RE) |
| Bundesweit im SPNV teilnehmender Verkehrsunternehmen | andere Anbieter, wie zum Beispiel FlixTrain |
| Verkehrsmittel für touristische oder historische Zwecke |
49-Euro-Ticket gilt nur im Nahverkehr – mit ein paar Ausnahmen
Das 49-Euro-Ticket gilt eigentlich nur im Nahverkehr. Das heißt, sämtliche Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs, vom Bus bis zur Regionalbahn, kann man damit fahren. Nicht gültig ist das Ticket allerdings in Fernzügen wie ICE und EC. So weit total einfach, oder? Na ja, nicht so ganz. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum 49-Euro-Ticket fasst HEIDELBERG24 hier zusammen.
Tatsächlich gibt es einige Ausnahmen. So manche Nahverkehrszüge fallen nicht unter das Ticket – umgekehrt dafür aber manche Fernzüge. Zum einen gibt es etwa einen IC, der zwischen Bremen und Norddeich als Nahverkehrszug verkehrt. Doch auch darüber hinaus gab es ein paar Fälle, in denen Reisende mit 49-Euro-Ticket mit Fernzügen fahren durften, ohne für ein Ticket draufzuzahlen. Bis jetzt.
Bei Verspätung und Ausfällen – Geld zurück bei Reisen mit 49-Euro-Ticket
So konnten Kunden mit 49-Euro-Ticket bisher auf IC, ICE und EC ausweichen, wenn ihr Nahverkehrszug Verspätung hatte. Dafür mussten sie sich lediglich ein Ticket holen, für das sie das Geld von der Bahn später zurückerstattet bekamen, entweder am Schalter oder über ein Online-Formular. Dieses Entgegenkommen soll es ab sofort nicht mehr geben und auch sonst gibt es ab August einige Änderungen in Deutschland.
Im Falle eines Ausfalls oder einer Verspätung ist das ab Dienstag (15. August) nicht mehr möglich. Dann greift nämlich eine neue EU-Verordnung zu Fahrgastrechten. Ab diesem Tag gilt der auch als Deutschlandticket bekannte Fahrschein als „Angebot mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“.
Reisen mit 49-Euro-Ticket: kostenloser Service der Bahn endet
Für „Angebote mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt“ dürfen Reisende bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten nicht mehr auf Fernzüge umsteigen. Bahnunternehmen müssen dann auch keine Entschädigung mehr zahlen, wenn Züge durch außergewöhnliche Umstände ausfallen, wie zum Beispiel Personen im Gleis oder Unwetter.
Bisher gab es je Stunde Verspätung 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises zurück. Auch wenn man den Anschluss an einen IC durch eine Reise mit 49-Euro-Ticket verpasst, erhält man nun keine Entschädigung mehr. Das Fahren mit Nah- und Fernverkehrszügen im Wechsel wird also umständlicher oder gewissermaßen teurer – mit einer Ausnahme.
Fernzüge nutzen mit 49-Euro-Ticket: Weiterhin möglich – in diesen Fällen
In einem Fall kann man nach wie vor vom Nahverkehrszug auf den Fernverkehr ausweichen. Fällt die letzte Verbindung vor Mitternacht aus oder hat der Zug zwischen 0 und 5 Uhr morgens mindestens 60 Minuten Verspätung, kann man nach wie vor auf Fernzüge ausweichen und sich das Geld für das extra Ticket erstatten lassen.
Nachts nach Hause zu kommen ist also weiterhin durch das 49-Euro-Ticket gewährleistet. Vor allem Pendler, die tagsüber auf flüssig laufende Zugverbindungen angewiesen sind, sollen durch die neue Regelung jedoch betroffen sein. Wer aus diesem oder einem anderen Grund das 49-Euro-Ticket kündigen möchte, erfährt bei HEIDELBERG24, wie das geht und worauf man dabei achten muss. (paw)




